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 Ausbildung Ultraleicht

 

 

Vom "Fußgänger" zum  UL-Piloten
Erwerb des SPL (Sport Pilot Licence) ohne fliegerisch Vorkenntnisse

Mindestalter bei Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Mindestalter zur Erlangung der Lizenz: 17 Jahre

 

Zu den fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis Ultraleichtflugzeuge (SPL) gehören:

  1. die theoretische Ausbildung
  2. die praktische Flugausbildung
  3. die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort

 

Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Unterlagen bei uns vorliegen:

  • vollständig ausgefüllte Ausbildungsmeldung
  • Bei minderjährigen Bewerbern: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis (Belegart -N-) beim Einwohnermeldeamt beantragt worden ist.
  • Kopie des Tauglichkeitszeugnisses nach JAR-FCL-3 (spätestens 4 Wochen nach Ausbildungsbeginn bzw. vor dem 1. Alleinflug)

 

Die praktische Ausbildung erfolgt auf unserem Flugplatz und umfasst mindestens:

  • 30 Flugstunden, davon 5 Alleinflugstunden
  • mindestens 40 Starts, darunter Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Überländflüge über jeweils eine Strecke von 200 Kilometer mit Zwischenlandung, eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen.

 

Unser Verein bietet während der Wintermonate einen Theoriekurs an der Abendakademie Mannheim an und umfasst die folgenden Sachgebiete:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik
  • Aerodynamik
  • Pyrotechnik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Flugfunk (falls kein Funksprechzeugnis vorliegt)
    (Der Erwerb eines Funksprechzeugnisses wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Ohne Funksprechzeugnis ist der Einflug in die Lufträume B, C, D nicht gestattet)

 

Prüfung: Es muss eine theoretische (oben genannte 8 Fächer) und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungen werden von einem Prüfer für UL-Flurzeuge des Deutschen Aeroclubs am Fluggelände Herrenteich abgenommen.

 

Erleichterungen:

Für Inhaber eines unbeschränkten Lizenz für Hängegleiter oder Gleitsegel entfällt die Theorieprüfung in den Fächern "Meteorologie" und "Menschliches Leistungsvermögen".

Für Inhaber einer gültigen Lizenz für Motorschirme, fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge oder Motorschirm-Trikes wird die Theorieprüfung vom UL-Vereinsausbildungsleiter abgenommen und reduziert sich  auf die Fächer: Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Pyrotechnik