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 Ausbildung Segelflug

 

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer – GPL (Glider Pilot License)


Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Segelfluglizenz. Sie berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen im In- und Ausland.
Die Lizenz kann erweitert werden um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG)

Das Mindestalter bei Beginn der Ausbildung ist das 14. Lebensjahr.
Das Mindestalter zum Erlangen der Erlaubnis (sprich Prüfung) ist das 16. Lebensjahr.

 

Dem Ausbildungsleiter müssen vor Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorliegen:

  1. Kopie vom Personalausweis
  2. das Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Untersuchung bei einem sog. "Fliegerarzt")
  3. eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, daß ein Führungszeugnis nach § 28 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist (erst zur Prüfung)
  4. bei einem minderjährigen Bewerber eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

 

Zu den fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis gehören:

  1. die theoretische Ausbildung
  2. die praktische Flugausbildung
  3. die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  4. die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort

 

Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete:

  1. Luftrecht
  2. Navigation
  3. Meteorologie
  4. Aerodynamik
  5. Technik
  6. Verhalten in besonderen Fällen
  7. menschliches Leistungsvermögen
  8. Flugfunk (kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden oder als eigenständige Prüfung)

 

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden davon 15 Stunden Alleinflug auf verschiedenen Flugzeugmustern in den letzten 4 Jahren vor Ablegung der Prüfung.

In der Flugausbildung sind mindestens enthalten:

  • 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen und drei Anflügen aus ungewohnter Position sowie drei auf  einem anderen Flugplatz als dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
  • die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Fluges über 50 km Strecke als Alleinflug oder in Ausnahmefällen ein 100km Flug mit Fluglehrer.
  • Mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
  • eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen, sowie in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.
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    Wie sieht ein typischer Ausbildungsweg zum Segelflieger aus?

  • Erwerb des Tauglichkeitszeugnisses beim Fliegerarzt .
  • Die theoretische Ausbildung erfolgt begleitend zur praktischen Ausbildung in Theoriekursen, die im Winter abgehalten werden.
  • Das erste Ziel der praktischen Ausbildung ist der erste Alleinflug. Danach schließen sich weitere Ausbildungsflüge mit und ohne Fluglehrer an.
  • Anmeldung der Ausbildung und der theoretischen Prüfung bei der zuständigen Behörde mit den oben angegebenen Unterlagen.
  • Vor dem ersten Alleinüberlandflug muss die theoretische Prüfung in den oben genannten Fächern erfolgreich abgeschlossen sein.
  • Nach mindestens 2 Überlandflugeinweisungen mit Fluglehrer erfolgt der abschließende Überlandflug über eine Strecke von 50 km im Alleinflug.
  • Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der praktischen Prüfung. Die Ausbildung dauert je nach Engagement des Flugschülers 18 -24 Monate.
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    Interessenten für die Ausbildung zum Segelflieger beim Sportfliegerclub Schwetzingen kommen einfach am Wochenende ab 10.00 Uhr auf das Fluggelände am Herrenteich.

    Unser Ausbildungsleiter sowie unsere ehrenamtlichen Fluglehrer stehen gerne zu einem Schnupperflug zur Verfügung oder beantworten alle Fragen zur Ausbildung und zu allem Wissenswerten rund um die Fliegerei.